Hygienekonzept

Unser Hygienekonzept in voller Ausführlichkeit:

Hygienekonzept für Freizeitangebote für Kleingruppen auf Basis der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (33. CoBeLVO) vom 01. April 2022

Stand: 01. April 2022

Aktuelle Verordnung: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Allgemeine Hinweise

  1. Für die konkrete Einhaltung dieser Regelungen ist der anwesende Mitarbeiter verantwortlich und weisungsbefugt.
  2. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regelungen bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt oder Aufenthalt verwehrt. Aufgrund der klar kommunizierten Regelungen ist eine Kostenerstattung in solchen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Aufgrund der ungewöhnlichen Umstände sind wir auf eure Mithilfe und gegenseitige Rücksichtnahme angewiesen.

Personenbezogene Maßnahmen

  1. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion wird der Zutritt zu unseren Räumlichkeiten grundsätzlich verwehrt.
  2. Alle Personen müssen sich bei Betreten der Räumlichkeiten die Hände desinfizieren. Geeignete Desinfektionsspender stehen hierfür im Eingangsbereich bereit. In den Sanitärräumen stehen Handwaschseife, Desinfektionsspender sowie Einmalhandtücher bereit.
  3. Der Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Gast und Mitarbeiter ist sicherzustellen, soweit die jeweils geltende Corona-Bekämpfungsverordnung keine andere Regelung trifft.

Einrichtungsbezogene Maßnahmen

  1. Wir beschränken die Personenzahl auf max. 1 Person pro 5qm
  2. Mithilfe der im September 2020 neu verbauten Zu-/Abluft-Anlage wird durchgehend für ausreichende Belüftung der genutzten Räume gesorgt.
  3. Markierungen und Hinweisschilder zur Einhaltung des Mindestabstandes sind im Eingangsbereich angebracht.
  4. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich gemacht.

Organisatorische Maßnahmen

  1. Das Hygienekonzept wird für Gäste auf der Webseite publiziert.
  2. Zur Steuerung des Zutritts gilt die Vorausbuchungspflicht: Die Termine müssen im Vorfeld online gebucht und bezahlt werden.
  3. Die Hinweise zu den Haus- und Hygieneregeln erhält der Gast mit der Buchungsbestätigung per E-Mail.
  4. Die Räume, Oberflächen und benutzten Gegenstände werden vor der Übergabe an eine weitere Gruppe desinfiziert.
  5. Zwischen den Terminen sind 30 Minuten Zeit eingeplant, sodass sich unterschiedliche Gruppen/Haushalte nicht treffen können.

Begriffserklärung:
Gast = Einzelner Kunde
Gruppe = Personengruppe für eine Buchung
Raum = Gruppen-exklusiv gebuchter Escape-Room
Räumlichkeiten = Gesamte Gewerbeeinheit
Termin = Zeitraum von 60 Minuten